Passagierberechtigung PDF Drucken E-Mail

Passagierberechtigung (gemäß LuftPersV § 84a) die Besonderheit beim SPL

 

Luftsportgeräteführer bedürfen für Flüge mit Passagieren der Passagierberechtigung.

Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. zwei Überlandflüge über mind. 200 km mit/ohne Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz.

 

Hinweis :


Für Inhaber einer gültigen Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer wird die Passagierberechtigung zusammen mit Erteilung der Lizenz nach § 44 Abs. 1  erteilt. Bei bestehender Passagierberechtigung für Trike oder Tragschrauber wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen.

 

 

 

 
Template by Ahadesign Powered by Joomla!

Banner

Banner Verzeichnis Piloten Flugschulen Vereine Hersteller