| Passagierberechtigung |
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Passagierberechtigung (gemäß LuftPersV § 84a) die Besonderheit beim SPL
Luftsportgeräteführer bedürfen für Flüge mit Passagieren der Passagierberechtigung. Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. zwei Überlandflüge über mind. 200 km mit/ohne Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz.
Hinweis :
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