Zum Erwerb der Erlaubnis zum Führen von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen sind vom Bewerber innerhalb von 24 Monaten
mindestens nachzuweisen:
30 Flugstunden (Start bis Landung)
5 Alleinflugstunden
40 Landungen
Die Ausbildungsinhalte im Einzelnen :
Mindestens 40 Starts und Landungen, davon 5 im Alleinflug auf zwei verschiedenen Flugplätzen mit Ausnahme des Flugplatzes, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.
Die Durchführung von 2 Überlandflügen mit Fluglehrer mit einer jeweiligen Mindestdistanz von 200 Km Flugstrecke mit/ohne Zwischenlandung.
Mindestens 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer und die Durchführung von Ziellandeübungen auf dem Flugplatz.
Mindestens 3 Allein-Überlandflüge (min. 50 km)
Die theoretische und praktische Einführung in den Platzrundenbetrieb auf einem Flugplatz mit Mischflugbetrieb
Die theoretische und praktische Unterweisung zur Beherrschung des Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie zum Verhalten in Notfällen und bei Unfällen.