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Praktische Ausbildung

 

Zum Erwerb der Erlaubnis zum Führen von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen sind vom Bewerber innerhalb von 24 Monaten

mindestens nachzuweisen:

 

 

  • 30 Flugstunden (Start bis Landung)
  • 5 Alleinflugstunden
  • 40 Landungen

 

 

Die Ausbildungsinhalte im Einzelnen : 

 

  • Mindestens 40 Starts und Landungen, davon 5 im Alleinflug auf zwei verschiedenen Flugplätzen mit Ausnahme des Flugplatzes, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.   

 

  •  Die Durchführung von 2 Überlandflügen mit Fluglehrer mit einer jeweiligen Mindestdistanz von 200 Km Flugstrecke mit/ohne Zwischenlandung. 

 

  •  Mindestens 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer und die Durchführung von Ziellandeübungen auf dem Flugplatz. 

 

  •  Mindestens 3 Allein-Überlandflüge (min. 50 km)

 

  •  Die theoretische und praktische Einführung in den Platzrundenbetrieb auf einem Flugplatz mit Mischflugbetrieb

  

  • Die theoretische und praktische Unterweisung zur Beherrschung des Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie zum Verhalten in Notfällen und bei Unfällen. 

 

  • Einweisung zweites Muster

 

 
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