ELT-Pflicht PDF Drucken E-Mail

Ab dem 1. Januar 2010 gilt die allgemeine ELT-Pflicht für Flugzeuge in Deutschland. Die Umrüstung betrifft nach Schätzungen mindestens 6000 Flugzeuge. Das LBA hat gegenüber dem DAeC-Referat Technik die Umsetzung der in der 3. DV LuftBO vorgesehen Ausnahmeregelung bestätigt. Danach kann auf Antrag eine einmalige Ausnahme bis zu sechs Monaten genehmigt werden. Vereine die einen solchen (formlosen) Antrag stellen wollen, sollten eine schlüssige Begründung beifügen.

 

UL`s sind ausgenommen, also keine Panik;

wir bauen jedoch eins ein, da wir ja 2010 wieder nach Zell am See wollen :-)

 

 
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