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Leerer Tank, teure Bruchlandung

Hätte er nur vollgetankt. Ein Pilot eines vor drei Jahren auf einer Autobahn notgelandeten Sportflugzeugs muss die Kosten für den Unfall aus eigener Tasche zahlen. Grund: Die Bruchlandung war grob fahrlässig.

Nach seiner spektakulären Bruchlandung auf der Autobahn 52 bei Essen vor drei Jahren muss der Pilot eines Kleinflugzeugs den Schaden von 150.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung des Mannes am Donnerstag zurück, wie eine Sprecherin mitteilte.

Der Senat des Gerichts hatte dem Versuch des 46-Jährigen, die Forderungen seiner Versicherung abzuwehren, bereits zum Auftakt der Berufungsverhandlung Ende November kaum Aussicht auf Erfolg eingeräumt. Der Pilot habe grob fahrlässig gehandelt, weil er die benötigte Treibstoffmenge nicht ausreichend geprüft habe, erklärte das Gericht damals. In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Düsseldorf den Mann wegen der Bruchlandung zu Zahlungen an seine Versicherung verurteilt.

Laut Polizei war der Pilot zu der Notlandung auf der Autobahn gezwungen, als wegen Spritmangels die Motoren ausfielen. Dabei setzte die Maschine vom Typ Piper PA 34 Seneca im dichten Berufsverkehr auf der  Autobahn 52 auf und zerbrach. Das Flugzeug war dabei direkt auf der Motorhaube eines Autos gelandet und hatte sich mit dem Wagen verkeilt. Fünf Menschen wurden verletzt, zwei von ihnen schwer.

Den Ermittlungen des Luftfahrt-Bundesamtes zufolge hatte der Pilot der sechssitzigen Propellermaschine beim Auftanken in Berlin festgestellt, dass er seine Kreditkarte vergessen hatte und tankte deshalb nur für den Wert seines verbliebenen Bargeldes.

 
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