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Umschulung

 

Bewerber mit einem gültigen Luftfahrerschein mit PPL A B C  E oder SPL -F für motorgetriebene gewichtskraftgesteuerte Luftsportgeräte können

Erleichterungen in Anspruch nehmen.

 

  • Piloten mit PPL A oder B müssen in einer UL-Schule eine Ausbildung  machen; kein Stundenansatz (gewöhnlich 3-5 Stunden)

 

  • Piloten mit PPL C oder E können bis zu 20 Flugstunden durch ihre PPL Flugzeiten innerhalb der letzten 24 Monate ersetzen. Sie müssen eine erfolgreiche Prüfung in Verhalten in bes. Fällen und Technik beim Ausbildungsleiter ablegen

 

  • Piloten mit SPL - F für motorgetriebene gewichtskraftgesteuerte Luftsportgeräte können 5 Flugstunden ersetzen.

 

  • Piloten mit SPL - F für Tragschrauber werden behandelt wie PPL C / E

 

 

Für alle gilt:

 

  • Alleinflugreife mit mindestens 5 Alleinstarts/-landungen
  • 3 positive Aussenlandeübungen mit FI mit oder ohne Aufsetzen
  • theoretische und praktische Unterweisung - mit Schwerpunkt - in der Beherrschung des UL in besonderen Flugzuständen,

     sowie das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen

  • Inhaber des PPL C / E oder SPL - F für motorgetriebene schwerkraftgesteuerte LSG müssen in der Umschulung zwei 200 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremden Platz mit Fluglehrer durchführen, sowie mindestens 5 Alleinflugstunden nachweisen
  • last but not least  Pyrotechnische Einweisung und Prüfung 

 

 

 

 

 

will be continued........

 

 
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