Umschulung
Bewerber mit einem gültigen Luftfahrerschein mit PPL A B C E oder SPL -F für motorgetriebene gewichtskraftgesteuerte Luftsportgeräte können
Erleichterungen in Anspruch nehmen.
Für alle gilt:
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Alleinflugreife mit mindestens 5 Alleinstarts/-landungen
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3 positive Aussenlandeübungen mit FI mit oder ohne Aufsetzen
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theoretische und praktische Unterweisung - mit Schwerpunkt - in der Beherrschung des UL in besonderen Flugzuständen,
sowie das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen
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Inhaber des PPL C / E oder SPL - F für motorgetriebene schwerkraftgesteuerte LSG müssen in der Umschulung zwei 200 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremden Platz mit Fluglehrer durchführen, sowie mindestens 5 Alleinflugstunden nachweisen
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last but not least Pyrotechnische Einweisung und Prüfung
will be continued........
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